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Bodenschutzplatten

Zeitlich begrenzte Baupisten, Zufahrtswege, Stell- und Parkplätze für Personenwagen, Wohnwagen und Geräte, aber auch Lagerplätze für Silageballen verlangen nach entsprechenden temporären oder permanenten Bodenschutzmassnahmen.
Temporärer Bodenschutz bedeutet aber auch Schutz von Sportplatzbelägen (Eisbahnen, Tennisplätze, Rasen- und Kunstrasenplätze) bei der Durchführung von Konzerten, Fest- und anderen Sportanlässen, Messen usw.